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Einstweilige Verfügung: Vorläufiger Rechtsschutz!


Die einstweilige Verfügung ermöglicht es, Rechte vor dem eigentlichen
Hauptsacheverfahren, also der Klage, zu schützen. Das heißt, es ergeht eine vorläufige Entscheidung durch das Gericht, welches allerdings durch das Endurteil eines Hauptsacheverfahrens ersetzt werden kann.


Der vorläufige Rechtsschutz dient der Sicherung eines Anspruchs hinsichtlich eines bestimmten Streitgegenstandes wie zum Beispiel eines Unterlassungsanspruches im Eilverfahren und kann als Titel bereits vollstreckt werden. Mit Beantragung einer einstweiligen Verfügung ist allerdings die Möglichkeit vorgerichtlicher Einigung passé. Der Vergleichsweise niedrige Kostenbereich der außergerichtlichen Abmahnung und einer kostengünstigen Einigung wird damit verlassen.


Gegen eine einmal erwirkte einstweilige Verfügung kann innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt werden. Problematisch bei der erwirkten einstweiligen Verfügung ist, dass das Endurteil dem vorläufig gewährten Rechtsschutz nicht entsprechen muss. War die einstweilige Verfügung ungerechtfertigt und wird dies im Endurteil rechtskräftig dokumentiert,  sind die Kosten des gesamten Verfahrens vom Antragsteller zu tragen.

 

Die einstweilige Verfügung stellt folglich ein Kostenrisiko, das zwar durch rechtliche Beratung gering gehalten aber nicht ausgeschlossen werden kann. Der Vorteil der einstweiligen Verfügung für beide, Antragsteller und Antragsgegner, kann aber gegenüber einer daneben immer noch möglichen Unterlassungsklage neben der Schnelligkeit der Entscheidung -oftmals ergeht diese innerhalb nur weniger Tage- auch im Bereich der Kosteneffizienz liegen, wenn jedenfalls die Verfügung die letztverbindliche Regelung bleibt: Der Streitwert ist gegenüber dem Hauptsachverfahren um die Hälfte niedriger anzusetzen, dadurch ermäßigen sich auch die Gebühren.

 

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