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Das liebe Geld: Kosten- und Vergütungsmodelle


Gegnerische Rechtsanwaltskosten werden fast ausnahmslos auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.

 

Auch für unsere Kosten der Beratung und Vertretung gilt das RVG. So wird z.B. für eine außergerichtliche Vertretung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert  abgerechnet. Im gerichtlichen Verfahren ist für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren der Streitwert heranzuziehen.

 

Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir jedoch seit einigen Jahren vom Gesetzgeber in die Lage versetzt worden, für unsere eigenen Mandanten im außergerichtlichen Bereich auch Gebühren außerhalb der Gebührensätze des RVG zu vereinbaren. Das birgt für Sie den Vorteil der erhöhten Flexibilität einer aufwands- und schwierigkeitsbezogenen oder pauschalen, vertraglich vereinbarten Vergütungsmöglichkeit, die auch von Umfang sowie der Häufigkeit Ihrer Beauftragung abhängig gemacht werden kann.

 

Gerade für Unternehmer können wir einer dauerhaften Zusammenarbeit oder einem einmaligen Projekt gerecht werdende Vergütungsmodelle anbieten. So können Sie entscheiden, ob Sie einmalig wegen z.B. eines Softwareerstellungsvertrages unsere Dienste in Anspruch nehmen möchte oder eben ein Dauerberatungsmandat. Aber auch Privatpersonen profitieren, z.B. im Bereich der Vertretung wegen urheberrechtlicher Abmahnungen durch die neuen Möglichkeiten.

 

In jedem Fall werden wir Sie vor unserer Beauftragung über die Kosten unserer Tätigkeiten informieren oder, soweit zulässig, eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen, sei es hinsichtlich einer Beratung, einer Vertragsgestaltung oder Vertretung nach außen, z.B. bei einer Markenanmeldung.

 

Sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung.

 

 

RA Markus G. Werner  Schwarzer Bär 4  30449 Hannover  kontakt(at)mediamandat.de  
Telefon: (05 11) 165 93 250  Telefax: (05 11) 165 93 259