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Markenrecht: Schutz der Wiedererkennung


Als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes schützt das Markenrecht die Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung auf nationaler oder internationaler Ebene.

 

Schon vor der Entwicklung seiner Marke, muss ein Unternehmer oder Existenzgründer sicherstellen, dass nicht bereits bestehende Rechte Dritter beeinträchtigt werden, ggf. auch vertraglich mit Grafikdesignern oder Branding-Agenturen entsprechende Regelungen treffen.

 

Markenschutz kann auf unterschiedlichem Wege entstehen, auch durch bloße Benutzung, häufig werden aber heutzutage Marken eingetragen, als deutsche Marke mit nationalem Schutz z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt. Hierbei sollten sich Markenanmelder durch einen in der Materie des Markenrechtes erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

 

Rechtsverletzungen älterer Marken können sich schon durch ein gewisses Maß an Ähnlichkeit oder Verwechslungsgefahr mit anderen Marken ergeben, weshalb bereits vor Anmeldung einer Marke umfangreiche Recherchen notwendig sein können. Darüber sind Sie dazu angehalten, Ihre durch das Markenrecht eingeräumten Rechte kontinuierlich zu pflegen.

 

Wir begleiten Sie daher bereits bei der Anmeldung Ihrer Marke, führen Recherchen durch und bewerten ihre rechtlichen Erfolgsaussichten zum Schutz ihrer Marke und beraten Sie bei Kollisionen ihrer Rechte mit den rechtlich geschützten Interessen Dritter.

 

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RA Markus G. Werner  Schwarzer Bär 4  30449 Hannover  kontakt(at)mediamandat.de  
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