Kontakt|Impressum|Datenschutz|Anfahrt|Jobs
Lernen Sie uns kennen. Wir stellen uns vor.
Online Anfrage

Jetzt Beratungsanfrage stellen

Wettbewerbsrecht: Schutz vor unfairen Methoden


Das Wettbewerbsrecht dient einer Regulierung des freien Wettbewerbs. Dies geschieht durch gesetzliche Normen - die über einen zumeist weiten Auslegungsspielraum verfügen - zum Schutz aller Marktteilnehmer, also sowohl von Kunden als auch Konkurrenten bzw. Marktbegleitern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, die in der Lage sind, den Wettbewerb zu verfälschen oder unzulässig zu beeinträchtigen.

 

Man unterscheidet zwischen Lauterkeitsrecht und Kartellrecht. Letzteres beschäftigt sich etwa mit der Regulierung von Wettbewerbsbeschränkungen, also von Monopolen oder marktbeherrschenden Stellungen, während das Lauterkeitsrecht sich gegen unlautere Geschäftspraktiken wendet und im UWG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, maßgeblich geregelt ist.

 

Beim Angebot von Waren und Dienstleistungen können wider dem geltenden Recht vorgenommene Verhaltensweisen unlautere geschäftliche Handlungen darstellen. Das Instrument des sogenannten "Vorsprung durch Rechtsbruch" scheint in Mode gekommen zu sein, während Existenzgründer oftmals in Unwissenheit handeln, ist ein Internethandel oder eine geschäftliche Website doch schnell mal ohne anwaltliche Hife erstellt worden. Das Internet hilft jedoch, unlautere Wettbewerbspraktiken sehr leicht aufzufinden. Haftungsansprüche bestehen zumeist verschuldensunabhängig und sind leicht durchzusetzen, wenn der Wettbewerbsverstoß auf der Hand liegt.

 

Beim Betrieb eines Online-Shops oder allgemein gewerblichen Online-Angebotes müssen Unternehmer darauf achten, sich nicht durch Nichteinhaltung bestehender gesetzlicher Anforderungen kostspieligen Unterlassungsansprüchen von Wettbewerbern auszusetzen.

 

Onlinehändler und Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe im Internet bewerben, sollten insbesondere auf die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und auf die Einhaltung von Informationspflichten und Pflichtangaben achten, wie auch darauf, ob die verwendete Software den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Heute sind viele Verstöße wetttbewerbrechtlich relevant, das heißt im Klartext abmahnfähig.

 

Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht im Bereich der IT befassen wir uns in diesem Rechtsgebiet vorwiegend mit dem Lauterkeitsrecht.

 

Wir überprüfen Ihren Webauftritt, um Sie vor kostspieligen Verfahren zu schützen. Wir kontrollieren das Verhalten Ihrer Wettbewerber auf unlautere Praktiken und helfen, derartiges Verhalten zu unterbinden, damit Sie als gesetzeskonform agierender Unternehmer zukünftig unbeeindruckt von derartig rechtswidrigem Verhalten gesteigerte Umsätze generieren können.

 

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen selber von einem Marktbegleiter, einem Verbraucherschutzverein oder einer Wettbewerbszentrale in Anspruch genommen worden sein, so prüfen wir die Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und Richtigkeit und verteidigen Sie auch im gerichtlichen Verfahren gegen unberechtigte Ansprüche und behalten auch bei auslegungsbedürftigen Fallkonstellationen und einer Flut unterschiedlichster Rechtsprechung für Sie den Überblick.

 

Sie brauchen professionelle Hilfe und suchen einen Anwalt im Wettbewerbsrecht?

Mit einem Klick zum spezialisierten Rechtsanwalt für Medien-, Internet- und IT-Recht!

RA Markus G. Werner  Schwarzer Bär 4  30449 Hannover  kontakt(at)mediamandat.de  
Telefon: (05 11) 165 93 250  Telefax: (05 11) 165 93 259